Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgestaltung
- Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Berater/Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
- Für offene Trainings erfolgt die verbindliche Anmeldung durch den Teilnehmer selbst oder durch den anmeldenden Bereich seines Unternehmens über das Formular “Trainingsanmeldung“. Der Eingang der Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Mit der endgültigen Bestätigung ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Teilnehmer oder dem anmeldenden Bereich des Unternehmens die Rechnung übersandt. Die Teilnehmer erhalten am Ende der Veranstaltung eine Teilnehmerbescheinigung.
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Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
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Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen des Trainers
- Der Berater/Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
- Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Berater/Trainer im Einzelnen festgelegt.
- Der Berater/Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainings, Beratungen, Coaching- oder Mediationssitzungen.
- Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
- Das erste Kontakt- oder Beratungsgespräch durch den Berater/Trainer ist unentgeltlich.
- Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
- Für Inhouse-Trainings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
- Für Coaching- und Mediationssitzungen wird ein Stundensatz vereinbart. - Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a. berechnet.
- Für Beratungen und/oder Trainings am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
- Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
- Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragsstellung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzepts und zu 1/3 bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
Bei offenen Trainings wird dem Teilnehmer oder dem anmeldenden Bereich des Unternehmens ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Rechnung übersandt. - Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistungen
- Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Beraters/Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Beraters/Trainers. Ein Mitschnitt von Ton- oder Videoaufzeichnungen ist nicht gestattet.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
- Der Auftraggeber informiert den Berater/Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
- Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer/Berater der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Beraters/Trainers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
- Der Berater/Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
- Der Berater/Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Berater/Trainer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Berater/Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
- Der Berater/Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Berater/Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige vom Berater/Trainer nicht zu vertretenden Umstände nicht eingehalten werden, ist der Berater/Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Berater/Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. - Bei offenen Trainings ist eine Stornierung/Umbuchung bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn kostenfrei möglich. Danach wird eine Gebühr von 50% des Veranstaltungspreises berechnet. Bei Absagen 5 Tage vor dem Training oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Eine Umbuchung ist nur einmal und erst nach Begleichung des vollen Veranstaltungsbetrages bis spätestens 10 Tage vor Trainingsbeginn möglich. Maßgeblich ist jeweils der Posteingang bei Volker Ribbeck. Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers fallen keine zusätzlichen Kosten an. Bei Ausfall eines Beraters/Trainers und/oder nicht ausreichender Teilnehmerzahl, behält sich der Veranstalter vor, einen Ersatztermin zu nennen.
5. Allgemeine Bedingungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
- Zu allen Trainings sind gleichermaßen Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich eingeladen. Auf eine gesonderte sprachliche Unterscheidung wird zu Gunsten der besseren Lesbarkeit verzichtet.
- Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Berater/Trainer zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Beraters/Trainers. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Mit der Bestätigung unserer Anmeldebedingung, genehmigen Sie uns, Bild und Filmmaterial, dass wärend der Veranstaltung gemacht wird, für Flyer, Anzeigen und unseren Internetauftritt zu verwenden, außer Sie wiedersprechen ausdrücklich vor Seminar- bzw. Vortragsbeginn.
Maitenbeth, den 01.10.2011