Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 


1. Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Berater/Trainer/Coach, im folgenden Auftragnehmer genannt, über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Vertragsunterlagen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben grundsätzlich Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.


2. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/innen. Die Form der Dienstleistung kann virtuell z.B. als Online-Seminar/Online-Sitzung oder als Präsenzveranstaltung erfolgen.
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Einzelnen festgelegt.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainings, Beratungen, Coaching- oder Mediationssitzungen.
Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmer/innen widerspricht der Berufsethik des Auftragnehmers und findet nicht statt.


3. Honorare und Kosten

Das erste Kontakt- oder Beratungsgespräch durch den Auftragnehmer ist unentgeltlich.
Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen (z.B. Konzeptionen, Erstellung von Trainingsunterlagen) und sonstige Aufgaben, die der Auftragnehmer allein vollzieht oder die gemeinsam mit dem Auftraggeber zu realisieren sind, werden stundenweise je nach Aufwand abgerechnet.
Für Inhouse-Trainings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
Für Beratungen, Coaching- und Mediationssitzungen wird ein Stundensatz vereinbart.
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber können der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a. berechnet werden.
Für Beratungen, Trainings oder Coachingsitzungen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
Alle Leistungen gelten zuzüglich der aktuell gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die vereinbarten Honorare werden grundsätzlich nach jeder durchgeführten Maßnahme (Beratung, Training, Coachingsitzung und Leistungen aus 3.2.) in Rechnung gestellt. In Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Es sei denn, dass dem Auftraggeber ein Zahlungsziel eingeräumt wurde.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.


4. Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Auftragnehmers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers. Ein Mitschnitt von Ton- oder Videoaufzeichnungen ist nicht gestattet.
Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
Sollen Teile des Konzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Auftragnehmer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
Der Auftragnehmer trifft grundsätzlich die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftragnehmer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verhinderung und Stornoregelung
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstände nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber, einen Alternativtermin im Zeitraum von 9 Monaten zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen.

Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, gelten folgende Regelungen, wobei Tage als Wochentage gezählt werden:


Bei Trainings:
bis 21 Tage vor Leistungsbeginn: 25% des Honorars
bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 35% des Honorars
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 60% des Honorars
danach bzw. bei Nichtantritt: 80 % des Honorars

bei Beratungs-, Coaching-, Mediationssitzungen u.ä.:
bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
bis 5 Tage vor Leistungsbeginn: 25% des Stundensatzes
bis 2 Tage vor Leistungsbeginn: 50% des Stundensatzes
bis 1 Tag vor Leistungsbeginn: 80% des Stundensatzes

 

Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Maitenbeth, den 02.10.2023